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Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung im Rahmen einer Autoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Eine Insassenunfallversicherung kann man aber abschließen als zusätzlichen finanziellen Schutz für die Fahrzeuginsassen. Die Insassenunfallversicherung ist dabei eine reine Summenversicherung, was bedeutet, dass sie bei einem Schaden unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erbringt. Durch ein Platzsystems wird jeder Platz eines Fahrzeuges einzeln mit einer Versicherungssummen abgedeckt. Eine Besonderheit ist hierbei der Fahrerplatz. Er kann ausgeschlossen, oder aber als einziger versichert werden. Die einzige Bedingung ist jedoch, dass ein Unfall in einem direkten Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen, oder dem Abstellen eins Fahrzeuges entstanden ist. Das heißt eine Insassenunfallversicherung greift auch dann, wenn sich ein Unfall beim Ein- oder Aussteigen aus einem Fahrzeug ereignet. Versichert sind durch eine Insassenunfallversicherung dabei alle Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls berechtigte Insassen des Fahrzeuges waren. Das bedeutet unberechtigte Fahrer, wie zum Beispiel ein Dieb, oder aber ein minderjähriger Fahrer, oder ein Fahrer ohne gültigen Führerschein, können aus einer Insassenunfallversicherung keine Leistungen erhalten. Durch eine Insassenunfallversicherung ist dabei der Tod von Insassen, deren Invalidität, sowie Tagegeld und Krankenhaustagegeld. Wenn ein Unfall dabei zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen, bzw. geistigen Leistungsfähigkeit eines Insassen führt, so leistet die Insassenunfallversicherung ebenfalls eine vereinbarte Versicherungssumme, wie auch wenn der Tod eines Insassen in Folge des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Für den Fall einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen, zahlt die Insassenunfallversicherung ein Tagegeld, sowie Krankenhaustagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung des Insassen, wobei die Leistungsdauer hier jedoch auf zwei Jahre beschränkt ist.

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